obliegen

obliegen
ob|lie|gen [ɔp'li:gn̩], oblag, oblegen/(veraltend:) lag ob, obgelegen <itr.; hat (geh.):
jmds. Pflicht, Schuldigkeit sein:
der Nachweis obliegt der Behörde/(veraltend:) liegt der Behörde ob, hat der Behörde oblegen/(veraltend:) obgelegen, scheint der Behörde zu obliegen/(veraltend:) obzuliegen; <unpers.> es obliegt ihm, das zu tun.

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ọb|lie|gen 〈a. [-′—] V. intr. 179; hat; geh.〉 einer Sache \obliegen sich anhaltend mit einer S. beschäftigen, eine S. ausführen, erfüllen ● er obliegt seiner Aufgabe mit großer Gewissenhaftigkeit; es liegt ihm ob, 〈od.〉 es obliegt ihm, die täglich einlaufende Post zu verteilen er hat die Aufgabe, es gehört zu seinen Pflichten [<ob2 + liegen]

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ob|lie|gen [auch: 'ɔp… ] <st. V.; obliegt/(veraltend:) liegt ob, oblag/(veraltend:) lag ob, hat oblegen/(veraltend:) obgelegen, zu obliegen/(veraltend:) obzuliegen> [mhd. obe ligen, ahd. oba ligan = oben liegen, überwinden]:
a) (geh.) jmdm. als Pflicht, Aufgabe zufallen:
die Beweislast obliegt dem Kläger/(veraltend:) liegt dem Kläger ob;
die Pflichten hatten ihr oblegen/(veraltend:) obgelegen;
<unpers.:> es obliegt ihm, dies zu tun;
b) (veraltet) sich einer Sache, Aufgabe widmen, sich mit einer Sache eingehend beschäftigen:
sie lagen dem Spiel ob.

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ọb|lie|gen [auch: -'- -] <st. V.; liegt ob/(auch:) obliegt, lag ob/(auch:) oblag, hat obgelegen/(auch:) oblegen, obzuliegen/ (auch:) zu obliegen> [mhd. obe ligen, ahd. oba ligan = oben liegen, überwinden]: a) (geh.) jmdm. als Pflicht, Aufgabe zufallen: die Beweislast liegt dem Kläger ob/obliegt dem Kläger; Peter Glotz, dem die Eröffnungsrede obliegt (Münchner Rundschau 16. 9. 83, 10); denn diesen Männern ... oblag auch dieses Amt, Recht zu sprechen (Gauger, Aufstieg 20); Als oberstem Sicherheitsbeamten des Königreiches obliege ihm nicht nur der Schutz der Bürger vor Verbrechern (Prodöhl, Tod 263); die Pflichten hatten ihr obgelegen/(auch:) oblegen; <unpers.:> es obliegt ihm, dies zu tun; Den Versammelten obliege es, einen solchen Aktionsausschuss ... zu wählen (Heym, Schwarzenberg 43); b) (veraltet) sich einer Sache, Aufgabe widmen, sich mit einer Sache eingehend beschäftigen: An zwei ... Klapptischen lag man dem Spiele ob (Th. Mann, Zauberberg 120).

Universal-Lexikon. 2012.

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  • obliegen — V. (Aufbaustufe) geh.: zu jmds. Pflichten gehören Beispiele: Dem Arbeitnehmer obliegen Pflichten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Es liegt ihm ob, die tägliche Post zu sortieren …   Extremes Deutsch

  • obliegen — obliegen:etw.obliegtjmdm.:⇨sollen …   Das Wörterbuch der Synonyme

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  • obliegen — ob|lie|gen [auch ɔp... ]; es obliegt, oblag mir, es ist mir oblegen; zu obliegen, veraltend auch es liegt, lag mir ob; es hat mir obgelegen; obzuliegen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • obliegen — ob·lie·gen; oblag, hat oblegen; [Vi] etwas obliegt jemandem geschr; etwas ist jemandes Aufgabe oder Pflicht: Die Entscheidung obliegt der Behörde; Es obliegt dem Gericht, den Beweis zu erbringen || hierzu Ob·lie·genheit die …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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